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BGH, 04.01.1995 - 3 StR 493/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision
- Wolters Kluwer
Einziehung - Rechtsmittel - Formale Beteiligung
- Wolters Kluwer
Unbegründetheit einer sofortigen Beschwerde - Verwerfung einer Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 306
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 248
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 07.12.2000 - 4 StR 485/00
Grenzen der Verfallsanordnung gegen Dritte gemäß § 73 Abs. 3 StGB
Das zulässige (vgl. BGH NStZ 1995, 248) Rechtsmittel hat in der Sache Erfolg. - OLG Bremen, 19.06.2018 - 1 Ws 146/17
Zulässigkeit der Aufhebung der Anordnung der Verfahrensbeteiligung im Hinblick …
Der im Beschlusswege zu treffenden Entscheidung des Gerichts über die Einziehungs- bzw. Nebenbeteiligung und ggfs. deren Rücknahme kommt dabei konstitutive Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 04.01.1995 - 3 StR 493/94, juris Rn. 2, NStZ 1995, 248; KG Berlin…, Beschluss vom 10.01.2002 - 2 AR 18/01, 4 Ws 147/01, juris Rn. 2 f.;… BeckOK-Temming, 29. Ed. 2018., § 424 StPO Rn. 2;… Meyer/Goßner-Köhler, 61. Aufl., § 424 StPO Rn. 14). - KG, 14.02.2005 - 5 Ws 59/05
Ablehnung der Anrechnung von Therapiezeiten auf die nach Bewährungswiderruf zu …
Voraussetzung für den zulässigen Gebrauch eines Rechtsmittels ist (unter anderem), daß es statthaft, das heißt von Gesetzes wegen für den konkreten Fall vorgesehen ist (vgl. BGH NStZ 1995, 248).